!! J U G E N D S C H U T Z !!
Noch keine 18 Jahre aber Du möchtest zur Party kommen? Dann folgende Kriterien beachten und Muttizettel ausdrucken.
Seit April 2004 ist ein geänderter Jugendschutz in Kraft, nachdem folgende Kriterien erfüllt werden müssen wenn Du 16 Jahre oder 17 Jahre alt bist und eine Veranstaltung auch nach 24 Uhr besuchen möchtest!
• Du musst immer einen Personalausweis mit Dir führen auch wenn Du 18 Jahre oder älter bist.
• Kein Einlass von Jugendlichen unter 16 Jahren!!!
• Wenn Du 16 Jahre oder 17 Jahre alt bist, musst Du in Begleitung einer bereits volljährigen Person sein, die von Deinen Erziehungsberechtigten (i. d. R. die Eltern) schriftlich die Erziehungspflicht für die Zeit während Deines Aufenthalts bei der Veranstaltung übertragen bekommt. Dieses gilt auch bei Geschwistern oder anderen Verwandten.
• Das Schriftstück musst Du am Veranstaltungsabend mit führen und auf Verlangen vorweisen können.
• Deine volljährige Begleitperson darf nicht ohne Dich die Veranstaltung verlassen.
• Hast Du weder einen schriftlichen Beleg noch eine volljährige Person dabei, bist aber erst 16 Jahre oder 17 Jahre alt dann musst Du Deinen Personalausweis am Einlass hinterlegen und diesen bis spätestens 24 Uhr beim Verlassen der Veranstaltung wieder abholen.
Muttizettel zum Download, einfach Link anklicken: